Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen, der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und der VOB, Teil A und Teil C, sofern Bauleistungen von uns zu erbringen sind und die nachfolgenden Bedingungen keine Sonderregelungen enthalten. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen sowie alle künftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Dieses gilt für Firmen, Privatkunden und öffentliche Einrichtungen/Verwaltungen.

Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.

Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde/Besteller i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarungen sind für uns selbst bei Kenntnis nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Dies gilt auch für Einkaufsbedingungen oder Auftragsbedingungen des Käufers (Bestellers). Wir widersprechen hiermit den etwaigen Einkaufsbedingungen des Käufers (Bestellers). Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden.

Mündliche und telefonische Absprachen oder nachträgliche Änderungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen. Wir erklären ausdrücklich, dass keiner unserer Mitarbeiter für den mündlichen Abschluss von Rechtsgeschäften Vollmacht hat. Aus einem stillschweigenden Verzicht unsererseits auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen oder Nebenabreden in der Vergangenheit kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen hergeleitet werden.

Vertragsabschluss

Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss in jeder Hinsicht freibleibend. Angebotene Leistungen behalten für vier Wochen ihre Gültigkeit. Die in unseren Angeboten enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse usw. und die darin enthaltenen Daten, z. B. über Leistung, Betriebskosten, technische Eigenschaften und Gewicht, sind nur annähernd maßgeblich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der Konstruktion, Form, und Ausführung bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Weicht der Auftrag des Auftraggebers von unseren veranschlagten Kosten ab, so kommt ein Vertrag in dem Fall erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande.

Änderungen der Angebotsgrundlagen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns. Für die Ausführung benötigen wir einen mündlichen, schriftlichen oder elektronischen Auftrag des Auftraggebers.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

Zeichnungen, Betriebsbeschreibungen und andere Unterlagen, die wir dem Angebot beigefügt haben oder in anderem Zusammenhang überreichen, dürfen Dritten nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung ausgehändigt oder zur Kenntnis gebracht werden. Wir behalten uns Eigentum und Urheberrecht daran vor. Kommt es nicht zur Auftragserteilung, so sind uns diese Unterlagen zurückzugeben.

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Leistung erwerben zu wollen.

Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

Preise

Unsere Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die jeweils zum Zeitpunkt der Berechnung gültige Mehrwertsteuer. Für die Erstellung der Rechnung gilt das Monteur-Aufmaß vor Ort. Bei nicht-rechteckigen Sonderzuschnitten gelten die äußersten Flächen-Außenlängen zur Abrechnung. Bei besonders aufwändigen Zuschnitten behalten wir uns eine zusätzliche Aufwandsabrechnung gem. unseres geltenden Stundenlohns vor.

Unsere Preise gelten nur für die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Gegenstände und nur für die Menge und für den dabei angegebenen Verwendungsort. Die Preise verstehen sich in Euro und – wenn nicht anders vermerkt – pro Mengeneinheit wie Stück, lfm. usw. Ggf. fallen Nachnahme- und/oder PayPal-Gebühren o. Ä. an. Bei offensichtlichen (Rechen-) Fehlern sind wir zu Nachbesserungen berechtigt.

Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung oder der Ausführung der Leistung die Preise unserer Vorlieferanten, die Frachten, öffentlichen Abgaben, die Löhne oder sonstigen Kosten, die sich auf unsere Lieferungen und/oder Leistungen unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu ändern. Erhöht sich hierdurch der Kaufpreis um mehr als 5 %, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung des Verkäufers über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Vorstehendes gilt sinngemäß auch für eine Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes.

Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich zu den am Liefertage für den angegebenen Verwendungsort gültigen Preisen in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.

Bei Lieferung gilt: Preis inklusive Fertigung nach angegebenen Fenstermaßen, zzgl. Fracht und Verpackung, Lieferung ab Lager. Die genannten Preise sind Stückpreise bzw. Gesamtpreise.

Wir sind berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen vollständig fällig zu stellen und jede einzelne Lieferung oder Leistung gesondert zu berechnen.

Schreib-, Druck-, Rechenfehler oder sonstige Irrtümer bei Abgabe eines Angebotes oder einer Auftragsbestätigung sind unverbindlich.

Zahlungsbedingungen

Unsere Zahlungsansprüche sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Ist die Zahlung des Bestellers nicht spätestens 30 Tage seit dem Rechnungsdatum eingegangen, so gerät der Besteller ohne besondere Mahnung in Verzug.

Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, sofern sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Die Zahlung hat ohne Abzug zu erfolgen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Wechsel, Schecks und Forderungsabtretungen nehmen wir nur erfüllungshalber vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit an. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleibt bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest-, Einzugsspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Etwa vereinbarte Skonti entfallen, wenn bei Eingang des skontobegünstigten Rechnungsbetrages noch andere fällige Rechnungen von uns offen stehen. Bei Regulierung durch Wechsel kann in keinem Fall Skonto beansprucht werden. Skonto wird nur auf den Nettobetrag gewährt.

Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt.

Bei mehreren Forderungen bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. Wir sind jederzeit zur Abtretung unserer Forderungen gegen den Kunden berechtigt. Dies gilt auch für künftige Forderungen. Nach Erhalt der Abtretungsanzeige hat für Unternehmer eine Leistung an uns keine befreiende Wirkung mehr.

Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, insbesondere ein Insolvenzantrag, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge, sofern der Kunde nicht Sicherheit leistet. Sie berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller jede Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrage, wenn diese ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Transport- und sonstigen Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden. Die Auslieferung der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Besteller erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.

Bei uns unbekannten Firmen sowie zur Erfüllung der aus abgeschlossenen oder laufenden Lieferverträgen sich ergebenden Verbindlichkeiten steht uns jederzeit das Recht zu, ausreichend erscheinende Sicherheitsleistung zu verlangen, ohne dass dieses Verlangen begründet zu werden braucht. Erfolgt die Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht innerhalb der von uns festgesetzten Frist, können wir die Ausführung des Auftrages bzw. die Weiterbelieferung verweigern, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. Sollte Ware per Nachnahme verweigert werden, sind wir berechtigt, anfallende Nachnahmegebühren ebenfalls in Rechnung zu stellen.

Wir behalten uns generell vor, ab einem von uns bestimmten Auftragswert eine von uns bestimmte Summe in Vorauskasse zu verlangen.

Die Abtretung von Gegenansprüchen gegen uns ist nur nach unserer vorangegangenen schriftlichen Zustimmung zulässig.

Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.

Der Kunde darf – vorbehaltlich unseres Widerrufs im Falle des Zahlungsverzuges – über die Waren in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr verfügen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen darf er nicht vornehmen. Bei Pfändung oder sonstigen zwangsvollstreckungs-rechtlichen Eingriffen Dritter sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten einer notwendigen Intervention hat der Kunde zu tragen.

Ist der Kunde Unternehmer, tritt er im Voraus alle Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau oder der sonstigen Verwertung der von uns gelieferten Waren an uns zur Sicherung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung ab. Übersteigt der wirtschaftliche Wert der abgetretenen Forderungen unsere Ansprüche um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen verpflichtet, die darüber hinaus liegenden Sicherungen zurück zu übertragen.

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

Kommt der Kunde mit mehr als 10% einer fälligen Forderung mehr als 8 Tage in Verzug, so haben wir das Recht, aufgrund des vorbehaltenen Eigentums die als Gegenleistung gelieferten oder geleisteten Gegenstände bis zur völligen Bezahlung der Schuld wieder an uns zu nehmen. Daneben haben wir das Recht, den Gegenstand von Leistungen und Befestigungen zu trennen. Ist der Gegenstand wesentlicher Bestandteil einer Sache des Kunden geworden, so hat der Kunde die Pflicht, die Trennung zu dulden und den Gegenstand zurück zu übereignen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Rücknahme gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dieses gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Sache zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

Lieferfristen und Verzug

Sofern nicht eine ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen und der ggf. vereinbarten Anzahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten – innerhalb einer laufenden Geschäftsverbindung auch aus anderen Verträgen – in Verzug ist.

Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Abschlagszahlungen können wir in angemessenen Umfang in Rechnung stellen.

Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt Höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene Ausführung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten, Zulieferanten oder Subunternehmern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Treten während des Transportes Schwierigkeiten auf, tragen wir dafür keinerlei Verantwortung. Wir sind zu Teillieferungen und Zusammenfassungen mehrerer Bestellungen an die gleiche Adresse bzw. an den gleichen/näheren Ort berechtigt.

Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferungen nur für eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden unserer Vorlieferanten haben wir nicht einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.

Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt.

Versand, Gefahrübergang, Verpackung

Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Die Verpackung erfolgt nicht nach Positionen, sondern ausschließlich nach transport- und produktionstechnischen sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten. Stets bestimmt das größere Maß der Einheit die Verpackungslänge.

Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager oder ab Werk. Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer – gleichgültig, ob er vom Käufer, Hersteller oder von uns beauftragt ist – geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Teil- sowie Frankolieferungen. Bei Auslieferung mit unseren Fahrzeugen geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware an dem von ihm angegebenen Ort bereitgestellt wird.

Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Einlagerung wird die Warenrechnung sofort fällig.

Wird der Transport mit eigenem Fahrzeug oder mit Fremdfahrzeugen durchgeführt, gilt die Übergabe der Ware spätestens als erfolgt, sobald sie dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf befestigter Fahrbahn und auf dem Wagen zur Verfügung steht. Ist die Zufahrt nach Ansicht des Anlieferers nicht befahrbar, erfolgt die Übergabe dort, wo ein einwandfreies An- und Abfahren des Fahrzeuges gewährleistet ist.

Bei unseren gewerblichen Kunden ist das Abladen alleinige Angelegenheit des Käufers, der für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte zu stellen hat. Wartezeiten werden entsprechend unserer jeweils gültigen Stundenverrechnungssätze berechnet.

Verlangt der Käufer in Abweichung von den vertraglichen Vereinbarungen Hilfestellung beim Abladen (einschließlich Abladevorrichtung), Weitertransportieren oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zusätzlich berechnet. Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahrtragung.

Alle Kundendaten werden von uns vertraulich behandelt. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Informations- und Kommunikationsdienstgesetzes gespeichert. Bei der Auftragsabwicklung können Daten ggf. an mit uns verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Von uns werden jedoch nur für die Auftragsabwicklung erforderliche Daten weitergegeben. Es besteht das Recht der Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der Kundendaten in einer unserer Dateien gespeicherten Daten. In diesem Fall bitten wir um eine schriftliche Eingabe per Brief oder Mail.

Montage

Etwaige für die Montage private und öffentliche Erfordernisse (Gerüste, Steiger, Strom- und Wasseranschlüsse etc.) sind bauseits kostenlos zu stellen.

Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden wir insoweit von der Verpflichtung der Einhaltung von vereinbarten Terminen frei. Schafft der Auftraggeber auf unser Verlangen nicht unverzüglich Abhilfe, so können wir Schadensersatz verlangen bzw. dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass wir nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall der Auflösung des Vertrages steht uns Anspruch auf Ersatz aller unser bisher entstandenen Aufwendungen zu. Von uns getätigte Lieferzeitangaben und Montagetermine sind unter Vorbehalt und nicht rechtsverbindlich. Wir haften nur bei schriftlicher Übernahme einer entsprechenden Gewährleistung. Höhere Gewalt berechtigt uns, unsere vereinbarten und zugesagten Leistungen zu verschieben, zu reduzieren oder gänzlich abzusagen.

Bei Auftragserteilung verpflichtet sich der Kunde für frei zugängliche Montageflächen zu sorgen. Sollten zusätzliche Arbeiten durch uns erfolgen müssen, stellen wir diese mit unserem üblichen Stundensatz in Rechnung. Kosten, die durch etwaige Schäden verursacht werden, werden von uns weder anerkannt noch übernommen.

Es ist von einer Folien-Standardbreite von 1,52 m auszugehen. Liegt das Maß in Breite und Höhe über 1,52 m, so ist eine Verklebung auf Stoß erforderlich. Unwesentliche Abweichungen bei den Folien – insbesondere bei Nachbestellungen – sind durch die sich ändernden Herstellungsverfahren üblich und zumutbar.

Abnahme

Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder Teillieferungen. Die Abnahme erfolgt anhand des Montageberichtes, der – wenn die Umstände es erfordern – auch nur mit der Unterschrift unseres Montageleiters Gültigkeit erlangt.

Die Abnahme darf nur wegen wesentlicher Mängel bis zu deren Beseitigung verweigert werden. Wir legen unseren Arbeiten die international anerkannten Richtlinien der IWFA (International Window Film Association) zugrunde.

Ist der Kunde Unternehmer und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so gilt zusätzlich: Wird keine Abnahme verlangt, so gilt dieLeistung als abgenommen mit dem Ablauf von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung. Hat der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit dem Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.

In jedem Fall kann eine Abnahme auch schlüssig erfolgen, insbesondere durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung.

Gelieferte und verbaute Ware bleibt bis zur vollen Vergütung unser Eigentum.

Gewährleistung und Haftung

Unternehmer müssen die Lieferung und Leistung auch hinsichtlich Fehlmengen und Falschlieferung unverzüglich prüfen und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Lieferung oder Leistung, in jedem Fall jedoch vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Bei mangelhaften Lieferungen oder Leistungen leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Vertragsschluss bewogen, trifft ihn für diese Entscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

Der Verbraucher hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher ist.

Schlägt die Nacherfüllung zwei Mal fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Ein Fehlschlagen ist anzunehmen, wenn Nachbesserung oder Nachlieferung unmöglich ist, von uns schriftlich verweigert wird, eine Fristsetzung von drei Wochen mit Ablehnungsandrohung erfolglos bleibt oder unser Nachbesserungsversuch zweimal misslingt. Wir haben in jedem Fall das Recht, Nachbesserung oder Nachlieferung zu verweigern. Die Rechte des § 440 BGB bleiben hiervon unberührt.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu; wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen; insbesondere besteht ein Gewährleistungsanspruch nicht, wenn der Mangel darauf beruht, dass Einbauvorschriften oder Betriebsanleitungen durch den Kunden nicht beachtet oder vorgeschriebene Leistungswerte überschritten werden, der Kunde die Anlage eigenmächtig geändert oder einen Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen versucht hat.

Für gewähren eine Garantie von zwei bis zehn Jahren. Ausführlichere Beschreibung zu den Produkteigenschaften finden Sie in unseren technischen Datenblättern oder ggf. im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Unsere technischen Beschreibungen beruhen auf Herstellerangaben.

Die Gewährleistung für Folien entfällt, wenn sie falsch behandelt oder installiert werden, z. B. wenn Innenfolien auf die Außenseite des Fensters aufgebracht werden oder wenn sie nicht gemäß Reinigungsanleitung gereinigt werden. Im Übrigen gelten die Gewährleistungsfristen der VOB. Die Gewährleistung für Folien entfällt, wenn sie falsch behandelt werden, z. B. wenn sie nicht gemäß der durch unser Fachpersonal übergebenen Reinigungsanleitung gereinigt werden. Der Einschluss kleiner Staubpartikel ist bei der Folienbeschichtung nicht immer ganz auszuschließen. Dies ist dem Kunden bekannt und gilt als vereinbarte Beschaffenheit der Folie, so dass daraus keine Gewährleistungsansprüche hergeleitet werden können. Hinsichtlich aller anderen von uns montierten Produkte gilt ebenfalls: bei unsachgemäßer Handhabung erlischt der Gewährleistungsanspruch. Es besteht aus vorgenannten Gründen dann auch keinerlei Garantieanspruch.

Wir haften nicht für Glasbruch oder andere Schäden, die nach der Folienmontage auftreten. Die Übernahme jedweder Kosten ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Es gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Dicken, Maßen, Gewichten, Farbtönungen, Inhalten, etc. sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig; dies gilt auch für Zuschnitt und Bearbeitung.

Bei einigen Glasflächen ist es durch Glas-Herstellungsverfahren möglich, dass durch das Aufbringen von Folien eine Eintrübung der Sicht einhergeht. Es entsteht u. U. Schleier- und/oder Schlierenbildung. Da dieser Effekt erst nach der Montage ersichtlich wird, gelten hier unsere Gewährleistung- und Haftungsregeln.

Wir sind berechtigt, die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen zu verweigern, solange der Kunde das vertragliche Entgelt abzüglich eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Anteils nicht zahlt oder andere wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt.

Wir haften grundsätzlich nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (z. B. Zeichnungen) oder durch ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben.

Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die Beweislast trägt der Auftraggeber. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unserer Vertragspflichten nicht. Die Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern uns kein grobes Verschulden vorwerfbar ist.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Weitere Bestimmungen

Unsere Zeichnungen, Konstruktionspläne und Skizzen bleiben unser geistiges Eigentum.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz unserer Firma. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

Die Vertragsbeziehungen regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die ihrem Sinn in rechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung am nächsten kommt.